Kosten.

 Das anwaltliche Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwalts-vergütungsgesetz) und dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Vergütungsverzeichnis können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen. Die Höhe des anwaltlichen Honorars bestimmt sich danach aus dem Streitwert der Angelegenheit und den sich aus diesem Streitwert ergebenden Gebührensätzen.

 

 

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung! Die Kosten und Gebühren, sowie die Gerichtskosten werden, ist der Rechtsfall versichert, von Ihrer Rechtsschutzversicherung beglichen. Die dafür erforderliche Deckungszusage werden wir für Sie einholen.

 

 

Wenn Sie sich den Anwalt nicht leisten können, könnten Sie Beratungshilfe- oder Prozesskostenhilfeberechtigt sein. In einem persönlichen Gespräch können wir vorab prüfen, ob bei Ihnen die erforderlichen Voraussetzungen für einen solchen  Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten vorliegen.

 

 

 

 

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter +49 (0) 451 611 64-0

 

 

 

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