Wir helfen Ihnen, bei Ihrer Immobilienfinanzierung auch im Nachhinein durch einen Darlehenswechsel enorme Summen zu sparen.
Dafür lohnt sich ein Blick in Ihre Kreditverträge. Ein kleines Detail in den Vertrags-unterlagen kann für Sie eine Menge Einsparpotential bedeuten.
Warum? Ein Großteil der Widerrufsbelehrungen ist falsch. Bis zu 80 Prozent aller Kreditverträge, die ab 2002 abgeschlossen wurden, sind laut einer Untersuchung der Hamburger
Verbraucherzentrale fehlerhaft. Untersucht wurden 1.800 Verträge verschiedener Banken.
Die Folge: Sind die Widerrufsbelehrungen nicht richtig, kann man auch noch Jahre nach dem Abschluss den Vertrag widerrufen.
Verbraucher haben ein ewiges Widerrufsrecht, da die eigentlich auf 14 Tage beschränkte Frist durch den Fehler nie in Kraft getreten ist.
Für wen kann sich ein Vertragswechsel lohnen?
Wer nach dem 1. November 2002 eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat, sollte einen prüfenden Blick in seine Kreditunterlagen werfen. Die Finanzierung kann bei einem Fehler in den
Widerrufsbelehrungen rückgängig gemacht werden.
Sie können ein neues Darlehen aufnehmen und von dem aktuellen Rekordtief der Bauzinsen profitieren. Die Loslösung vom Vertrag ist auch noch Jahre nach Abschluss möglich, obwohl die eigentliche
Widerrufsfrist nur 14 Tage beträgt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Durch zahlreiche von uns geprüfte und widerrufene Darlehensverträge konnten wir in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten helfen, ihre monatlichen Finanzierungs-belastungen drastisch zu
reduzieren.
Zugute kommt uns hierbei unsere Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Lübeck, für die Rechtsanwältin Frau Celik beratend tätig ist. Im Rahmen Ihrer dortigenTätigkeit konnte sie bereits
zahlreichen Kunden der Verbraucherzentrale helfen, ihre Darlehensverträge erfolgreich zu widerrufen.
Was ist der nächste Schritt?
Wir prüfen in Ihrem Darlehensvertrag die Klausel, sagen Ihnen, ob sie korrekt ist oder in welchen Punkten sie Fehler hat und sagen Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können. Das Entgelt für
die Prüfung (mit schriftlicher Stellungnahme) beträgt 50 Euro pro Vertrag.
Unsere Hilfe im Detail:
- Prüfung Ihrer Darlehensverträge
- Durchführung des Widerrufes
Was Sie unbedingt beachten sollten:
Im Falle eines erfolgreichen Wiederrufes muss der Restbetrag bei Ihrer alten Darlehensbank in der Regel innerhalb von 30 Tagen abgelöst werden. Das heißt, in dieser Zeit muss eine Nachfinanzierung
gesichert sein. Sie müssen sich also im Klaren sein, ob Sie in der Lage sind, im Erfolgsfalle eine zügige Nachfinanzierung zu realisieren.
Interessante Links zu diesem Thema:
Stiftung Warentest - Aktuelles Urteil etc.
Verbraucherzentrale Hamburg - Auswertung aus 1.800 Verträgen im Detail
Wenn Sie Interesse an einer Überprüfung Ihrer Kreditverträge haben,
berate ich Sie gerne und freue mich auf Ihren Anruf.
Tel.: 0451 / 611 64-0
Gerne können Sie sich hier unser Auftragsformular für eine Prüfung Ihres Kreditvertrages herunterladen:
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